Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichenden oder ergänzenden Bedingungen des Bestellers sowie Nebenabreden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Ziffer IV. 4 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller in einem solchen Falle nicht zu.
Bei von uns zu vertretender ganzer oder teilweiser Unmöglichkeit schulden wir dem Besteller nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz, sofern uns vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zuzurechnen ist. Haben wir die Unmöglichkeit bloß fahrlässig verschuldet, so wird der Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Schadens auf 20% der Gegenleistung beschränkt, die mit dem Besteller für den betroffenen Teil der Leistung vereinbart war. Ist der Besteller Kaufmann, so ist der Schadensersatzanspruch bei bloß fahrlässig verschuldeter Unmöglichkeit ausgeschlossen. Gleiches gilt bei grober Fahrlässigkeit, es sei denn, der Verschuldensvorwurf trifft unsere gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.
Bei Aufträgen auf Erzeugnisse, deren Konstruktion oder Zusammensetzungsmerkmale uns der Käufer vorschreibt, trägt er die Verantwortung dafür, dass die Konstruktion oder Zusammensetzung nicht in Schutzrechte Dritter eingreift. Der Käufer stellt uns von allen eventuellen Ansprüchen Dritter insoweit frei.
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen enthalten vollständig alle Ansprüche auf Rücktritt, Wandlung, Minderung oder Schadensersatz, die dem Besteller aus dem Vertragsverhältnis zustehen können. Soweit diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Ansprüche nicht gewähren, sind derartige Ansprüche ausgeschlossen, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Vorschriften den Ausschluss verbieten.
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist immer, auch wenn die Lieferung frachtfrei vereinbart ist, Wiesbaden. Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten -auch Wechsel-und Scheckklagen -ausschließlich Wiesbaden.
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen lässt die Rechtswirksamkeit der übrigen unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind so umzudeuten bzw. den veränderten Verhältnissen anzupassen, dass der mit ihnen erstrebte wirtschaftliche Erfolg nach Möglichkeit erreicht wird.